Einbürgerung der Staatsbürgerschaft: Wie kann die Einbürgerung der Staatsbürgerschaft erworben werden?

Die eingebürgerte Staatsbürgerschaft kann mit einer der folgenden Methoden erworben werden:

Wenn ein Bürger eines Staates oder ein Staatenloser die Staatsbürgerschaft eines Staates seiner Wahl erwirbt, nachdem er einige gesetzlich festgelegte Bedingungen erfüllt hat, wird dies als eingebürgerte Staatsbürgerschaft dieser Person bezeichnet.

I. Durch langen Aufenthalt:

Eine Person, die sich längere Zeit in einem anderen Land aufgehalten hat, kann einen Antrag auf Erteilung der Staatsbürgerschaft des Landes ihres Aufenthalts stellen. Die festgelegte Aufenthaltsdauer ist in den verschiedenen Ländern unterschiedlich, in den USA, England und Kanada sind es fünf Jahre und in Indien vier Jahre.

II. Durch die Ehe:

Eine Frau, die nach der Heirat mit einem Ausländer (ausländischer Staatsbürger) geheiratet hat, wird berechtigt, die Staatsbürgerschaft ihrer / ihrer Vermutung zu erhalten. Dieses Prinzip ist jedoch in Japan nicht anwendbar.

III. Durch Kauf von Immobilien:

In einigen Ländern, wie in Peru und Mexiko, wird nach dem Kauf eines Eigentums ein Ausländer die Staatsbürgerschaft erhalten.

IV. Durch Annahme:

Wenn Eltern ein Kind adoptieren, erhält es die Staatsbürgerschaft seiner (neuen) Eltern.

V. Indem Sie einen Regierungsdienst erhalten:

In einigen Ländern wird ein Ausländer, nachdem er einen Staatsdienst erhalten hat, zur Staatsbürgerschaft berechtigt.

VI. Durch den Militärdienst:

Durch den Beitritt zur Armee eines anderen Staates kann ein Ausländer die Staatsbürgerschaft dieses Staates erhalten.

VII. Durch politisches Asyl:

Manchmal erhalten politische Persönlichkeiten nach dem Asyl in einem anderen Land auch die Staatsbürgerschaft dieses Staates.

VIII. Durch Eroberung:

Wenn ein Staat von einem anderen erobert wird, erhalten die Bürger des eroberten Staates automatisch die Staatsbürgerschaft des siegreichen Staates.

IX. Erteilung der Staatsbürgerschaft an Stipendiaten:

In vielen Ländern erhalten Stipendiaten die Staatsbürgerschaft, auch wenn sie die oben genannten Anforderungen nicht erfüllen.