Aktiengesellschaften: Private und Public Company

Die wichtigsten Arten von Aktiengesellschaften sind wie folgt!

In der Praxis finden sich Aktiengesellschaften verschiedener Art, die eine Vielzahl von geschäftlichen und nicht geschäftlichen Tätigkeiten ausüben. Eine breite Einteilung dieser Unternehmen ist in Abbildung 2.3 dargestellt.

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In der Praxis sind jedoch Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Aktiengesellschaften wichtig.

1. Privatunternehmen:

Eine private Gesellschaft ist eine Gesellschaft, die (a) das Recht der Mitglieder einschränkt, ihre etwaigen Anteile zu übertragen; (b) begrenzt die Anzahl seiner Mitglieder (ohne seine Mitarbeiter) auf 50; und (c) jede öffentliche Einladung zur Zeichnung von Aktien oder Schuldverschreibungen der Gesellschaft untersagt.

Wenn zwei oder mehr Personen eine oder mehrere Aktien gemeinsam an einer Gesellschaft halten, werden sie im Sinne dieser Definition als ein einziges Mitglied behandelt.

In dem Gesetz ist nicht angegeben, auf welche Weise das Recht der Mitglieder auf Übertragung ihrer Aktien eingeschränkt werden kann. Es reicht jedoch aus, wenn es den Direktoren gelingt, die Überweisungen auf eine Weise einzuschränken, dass die maximale Anzahl von 50 Mitgliedern unverändert bleibt.

Der Begriff „Öffentlichkeit“ umfasst alle Teile der Öffentlichkeit, unabhängig davon, ob sie als Mitglieder, Schuldner oder Kunden des Unternehmens ausgewählt werden.

Ein privates Unternehmen wird manchmal auch als „eng gehaltenes Unternehmen“ oder „geschlossenes Unternehmen“ bezeichnet.

2. Aktiengesellschaft:

Eine Aktiengesellschaft ist eine Gesellschaft, die keine Privatfirma ist.

Es wird nicht unangemessen sein, hier zwischen Privatunternehmen und öffentlichem Unternehmen zu unterscheiden, um die besonderen Privilegien eines Privatunternehmens zu prüfen.

Tabelle 2.2: Unterscheidung zwischen einer Privatgesellschaft und einer Aktiengesellschaft

Basis Privatunternehmen Öffentliches Unternehmen
Mitgliedschaft Minimum 2, Maximum 50 Minimum 7, Maximum keine Grenzen
Anzahl der Direktoren Mindestens 2 Mindestens 3
Einschränkung bei der Bestellung von Verwaltungsratsmitgliedern Keine Direktoren müssen etwas einreichen Die Verwaltungsratsmitglieder müssen eine Genehmigung einreichen, um als Verwaltungsratsmitglieder zu handeln, eine MOA zu unterzeichnen oder einen Vertrag über qualifizierte Aktien abzuschließen
Aktientransfer Schränkt ein Keine Einschränkung
Öffentliches Abonnement Kann nicht die Öffentlichkeit einladen Lädt die allgemeine Öffentlichkeit ein
Besondere Privilegien Verfügbar - kein Hinterlegungsprospekt, Geschäftsbeginn nach der Gründung selbst und vor dem Mindestzeichnungsbetrag usw. Nicht verfügbar