Erstellen einer effektiven Organisationsstruktur: 10 Richtlinien

In diesem Artikel werden die zehn Richtlinien zur Schaffung einer effektiven Organisationsstruktur beleuchtet. Die Leitlinien lauten: 1. Wirksamer Kontrollbereich 2. Flexibilität 3. Einfachheit 4. Hervorhebung der Mitarbeiteraktivitäten 5. Eindeutige Befugnisse 6. Minimale Managementebene 7. gebührende Rücksicht auf die oberste Gruppe 8. Einheitliche Ausrichtung 9. Anwendung der letztendlichen Verantwortung 10. Angemessene Delegierung von Befugnissen.

Leitlinie 1: Wirksame Kontrollspanne:

Kontrollbereich bezieht sich auf die Anzahl der Untergebenen, die ein Manager direkt überwachen kann.

Es gibt eine Begrenzung für diese Anzahl, die jedoch nicht universell angewendet werden kann, da verschiedene Faktoren wie die Art des Vorgesetzten, die Art der Untergebenen, Kommunikationstechniken usw. die Kontrollspanne beeinflussen.

Leitlinie 2: Flexibilität:

Die Organisationsstruktur sollte flexibel genug sein, um in Zukunft den veränderten Bedingungen angepasst zu werden. Es sollte so gestaltet sein, dass es nicht nur die gegenwärtigen Bedürfnisse erfüllt, sondern auch lange zukünftige Anforderungen der Organisation erfüllt, da Änderungen in der Organisation aufgrund verschiedener Umweltveränderungen und anderer zwingender Gründe ein Muss sind. Es wird schwierig sein, die Änderung ohne große Schwierigkeiten einzubauen, wenn die Struktur nicht flexibel ist.

Leitlinie Nr. 3: Einfachheit:

Unter Berücksichtigung der wesentlichen Netzwerkarbeit, die jedoch keinen Raum für Verwirrung und Mehrdeutigkeit lässt, sollte die Organisationsstruktur so einfach wie möglich gestaltet werden. Zu viele Ebenen oder Kommunikationskanäle, Komitees, vielfache Kommandos oder zu viel Koordination führen häufig zu mehr Problemen als zu deren Lösung.

Leitlinie 4. Richtige Betonung der Mitarbeiteraktivitäten:

In einer Organisation sollten Linien- und Personaltätigkeiten aufgrund ihres Alters gewichtet werden. Eine Mitarbeiteraktivität ist die Aktivität, die indirekt zur Durchführung einer Linienaktivität beiträgt. Auf der anderen Seite ist die Linienaktivität diejenige Tätigkeit, die der Organisation direkt dient.

Beide Aktivitäten sollten klar definiert werden, damit die Organisation reibungslos funktioniert und unnötige Konflikte zwischen den Linien- und Personalaktivitäten vermieden werden.

Leitlinie Nr. 5. Eindeutige Autoritätslinie:

Es muss eine klare Linie von Befugnissen geben, die von oben nach unten in der Organisation verläuft. Erreicht wird dies durch Delegierung von Schritten von der obersten Führungskraft zur niedrigsten Arbeitskraft, die die geringste Verantwortung und keine Autorität über andere haben. Wenn die Autorität nicht geklärt wird, führt dies zu Reibung, Politik und Ineffizienz.

Leitlinie Nr. 6. Mindestmanagementebene:

Die Führungsebenen in einer Organisation sollten so gering wie möglich gehalten werden. Je größer die Anzahl der Ebenen ist, desto größer ist die Befehlskette und desto länger dauert das Befahren der Ebenen. Dennoch dient sie als Leitlinie.

Leitlinie 7: gebührende Überlegung für Top-Gruppen:

In einer Unternehmensorganisation gibt es zwei Topgruppen, dh Aktionärs- und Direktorengruppe. Diese beiden Spitzengruppen treffen sich nicht regelmäßig, sie sind jedoch ganz anders. Diese beiden Gruppen beeinflussen das organisatorische Funktionieren ernsthaft.

Die obersten Führungskräfte sind für das Gesamtmanagement verantwortlich. Eine gute Organisationsstruktur sollte die Beziehung zwischen den Organisationsfunktionären und der Spitzengruppe aufrechterhalten.

Leitlinie Nr. 8. Einheit der Richtung:

Jede Person in der Organisation sollte so weit wie möglich in Bezug auf eine einzige Hauptfunktion von einem Chef geleitet werden. Multiplikation der Richtung kann zu Verwirrung führen und Rollenkonflikte verursachen.

Leitlinie 9. Anwendung der ultimativen Verantwortung:

Die Behörde fließt mit den Verantwortlichkeiten von Vorgesetzten zu Untergebenen. Der übergeordnete Manager ist nicht von seiner Verantwortung für die an die Untergebenen delegierten Handlungen entbunden. Er ist für seine eigenen Pflichten und die Pflichten seiner Untergebenen verantwortlich.

Leitlinie Nr. 10. Angemessene Delegierung der Behörde:

Jede Person in der Organisation muss über die erforderlichen Befugnisse verfügen, um ihren Verpflichtungen den Umständen entsprechend zu entsprechen. Die Behörde ist die oberste Führungskraft und wird an seine Untergebenen delegiert, wenn dies zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen erforderlich ist.

Wenn nicht genügend Befugnisse delegiert werden, stehen die oberste Führungskraft oder die Person, die die Behörde ausübt, vor verschiedenen Problemen wie Engpässen bei der Entscheidungsfindung, Verzögerungen bei der Umsetzung der Entscheidungen, Druck auf höherer Ebene und weniger Motivation für die Untergebenen. All diese Probleme behindern das Wachstum der Organisation.