RRBs: Struktur und Funktionen der regionalen ländlichen Banken

Struktur und Funktionen der regionalen ländlichen Banken!

Die Regional Rural Banks (RRBs) hatten das Ziel, Klein- und Kleinbauern, Landarbeitern, Handwerkern und Kleinunternehmern in ländlichen Gebieten Kredite und andere Einrichtungen zur Verfügung zu stellen.

Das RRB-Gesetz von 1986 ermächtigt die Zentralregierung, eine oder mehrere RRBs in einem Bundesstaat oder einem Unionsterritorium einzurichten, wenn eine Sponsorenbank einen solchen Antrag stellt. Die Sponsorenbank unterstützt die RRB auf vielfältige Weise, indem sie ihr Aktienkapital zeichnet, indem sie bei ihr beteiligt ist Einrichtung, indem sie bei der Einstellung und Ausbildung ihres Kaders mithelfen und im Allgemeinen die von der RRB angestrebte verwaltungs- und finanzielle Unterstützung leisten.

Die RRB arbeitet innerhalb der lokalen Grenzen, wie in der staatlichen Benachrichtigung angegeben. Es kann seine Filialen an jedem von der Regierung mitgeteilten Ort haben.

Struktur und Organisation der RRB:

Das genehmigte Kapital einer RRB ist auf Rs festgelegt. 1 crore und sein ausgegebenes Kapital bei Rs. 2 Lakhs. Vom gezeichneten Kapital sollen 50 Prozent von der Zentralregierung gezeichnet werden, 15 Prozent von der betroffenen Staatsregierung und die restlichen 35 Prozent von der Sponsorbank.

Die Arbeit und die Angelegenheiten der RRB werden von einem Verwaltungsrat geleitet und verwaltet. Er besteht aus einem Vorsitzenden, drei von der Zentralregierung zu nehmenden Verwaltungsratsmitgliedern und höchstens zwei Verwaltungsratsmitgliedern, die von der betreffenden Staatsregierung zu benennen sind, und nicht mehr 3 Direktoren, die von der finanzierenden Bank benannt werden. Der Vorsitzende wird von der Zentralregierung ernannt, seine Amtszeit beträgt höchstens fünf Jahre.

Funktionen der RRB:

Die Funktionen des RRB sind wie folgt:

(1) Gewährung von Darlehen und Darlehen an kleine und geringfügige Landwirte und Landarbeiter (einzeln oder in Gruppen) sowie an Genossenschaften, landwirtschaftlichen Verarbeitungsgesellschaften, landwirtschaftlichen Genossenschaften, vor allem für landwirtschaftliche Zwecke oder für landwirtschaftliche Betriebe und andere verwandte Zwecke;

(2) Gewährung von Darlehen und Vorschüssen an Handwerker, Kleinunternehmer und kleine Personen, die Handel, Gewerbe und Industrie oder sonstige produktive Tätigkeiten in ihrem Kooperationsbereich betreiben; und

(3) Anzahlungen akzeptieren.