10 Wichtige Merkmale einer Aktiengesellschaft

1. Vereinigung von Personen:

Ein Unternehmen ist eine Vereinigung von Personen, die sich mit einem gemeinsamen Motiv zusammenschließen. Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung muss aus mindestens zwei Personen bestehen, und eine Aktiengesellschaft muss aus mindestens sieben Mitgliedern bestehen, um sich registrieren zu lassen. Darüber hinaus sollte die Anzahl der Aktionäre in privaten Unternehmen 50 nicht überschreiten, es gibt jedoch keine Höchstgrenze für die Mitglieder einer Aktiengesellschaft.

2. Unabhängige juristische Person:

Die Gesellschaft wurde nach dem Gesetz gegründet. Sie hat neben ihren Mitgliedern eine eigene juristische Person. Ein Unternehmen handelt unabhängig von seinen Mitgliedern. Die Gesellschaft ist nicht an die Handlungen ihrer Mitglieder gebunden und die Mitglieder treten nicht als Vertreter der Gesellschaft auf. Eine Person kann ihre Aktien besitzen und kann auch ihr Gläubiger sein. Das Leben des Unternehmens ist unabhängig vom Leben seiner Mitglieder. Das Unternehmen kann im eigenen Namen klagen und verklagt werden.

3. Beschränkte Haftung:

Die Haftung der Aktionäre ist auf den Wert der von ihnen erworbenen Aktien beschränkt. Für den Fall, dass die Gesellschaft enorme Verbindlichkeiten eingeht, können die Aktionäre nur zur Zahlung des nicht gezahlten Restbetrags ihrer Aktien aufgefordert werden. Die Gesellschaft kann als eigenständige juristische Person im eigenen Namen Schulden tragen, und die Anteilseigner haften dafür nicht persönlich. Die Aktionäre einer GmbH sind jedoch unbeschränkt haftbar. Die Haftung von Mitgliedern einer Gesellschaft, die auf eine Garantie beschränkt ist, ist auf den garantierten Betrag beschränkt.

4. Gemeinsames Siegel:

Ein Unternehmen, das eine künstliche Person ist, kann keine Unterschriften machen. Nach dem Gesetz muss jedes Unternehmen ein Siegel haben und seinen Namen darauf eingravieren lassen. Das Siegel der Firma ist auf allen wichtigen Dokumenten und Verträgen als Unterschrift angebracht. Die Direktoren müssen Zeuge der Anbringung des Siegels sein.

5. Übertragbarkeit von Anteilen

Die Aktien eines Unternehmens können von seinen Mitgliedern übertragen werden. Wann immer die Mitglieder die Aktien veräußern wollen, können sie dies tun, indem sie das hierfür vorgesehene Verfahren befolgen. Die Satzung sieht vor, dass die Gesellschaft der Übertragung von Aktien bestimmte Beschränkungen auferlegen kann, sie kann sie jedoch nicht vollständig aufhalten. Private Unternehmen können jedoch die Übertragbarkeit von Anteilen stärker einschränken und sie praktisch auf Null setzen.

6. Trennung von Eigentum und Management:

Die Aktionäre eines Unternehmens sind weit verstreut. Ein Aktionär kann Geld investieren, ist aber nicht an seiner Verwaltung interessiert. Die Gesellschaften werden vom Verwaltungsrat verwaltet. Das Eigentum und die Geschäftsführung befinden sich in zwei getrennten Händen. Die Aktionäre haben kein Recht auf Teilnahme an der Geschäftsführung. Das Recht zur Verwaltung von Unternehmensangelegenheiten liegt bei den Direktoren, die gewählte Vertreter der Anteilseigner sind.

7. Unbefristete Existenz:

Das Unternehmen hat eine dauerhafte Existenz. Die Aktionäre können kommen oder gehen, aber das Unternehmen wird für immer bestehen. Die Kontinuität der Gesellschaft wird nicht durch Tod, Wahnsinn oder Insolvenz ihrer Aktionäre beeinträchtigt. Die Gesellschaft kann nur aufgrund von Gesetzen aufgelöst werden. Die Aktien der Gesellschaft können mehrmals den Besitzer wechseln, die Kontinuität der Gesellschaft ist jedoch in keiner Weise betroffen.

8. Unternehmensfinanzierung:

Eine Aktiengesellschaft sammelt im Allgemeinen große Geldsummen. Das Kapital ist in Anteile kleiner Stückelung eingeteilt. Eine große Anzahl von Personen erwirbt Aktien und trägt zum Kapital der Gesellschaft bei. Da die Anzahl der maximalen Mitglieder in öffentlichen Unternehmen nicht begrenzt ist, können große Mengen von Quellen von Personen aus verschiedenen Lebensbereichen bezogen werden.

9. Zentralisiertes und delegiertes Management:

Eine Aktiengesellschaft ist eine autonome und selbstverwaltete Körperschaft. Die zahlreichen Aktionäre können sich nicht um die täglichen Aktivitäten des Unternehmens kümmern. Sie wählen den Verwaltungsrat der Generalversammlung für die Leitung der Gesellschaft. Alle Richtlinien des Unternehmens werden mit Stimmenmehrheit beschlossen. Alle wichtigen Entscheidungen werden auf demokratische Weise getroffen. Durch die zentrale Verwaltung und das demokratische Funktionieren wird eine einheitliche Aktion erreicht.

10. Veröffentlichung von Konten:

Eine Aktiengesellschaft muss am Ende eines Geschäftsjahres eine Jahresrechnung beim Registrar of Companies einreichen. Die Jahresabschlüsse können im Büro des Kanzlers eingesehen werden.