Rechte und Pflichten der Partner im Partnerschaftsgesetz

Die Beziehung der Partner untereinander, ihre Rechte und Pflichten sind im Allgemeinen in der Partnerschaftsurkunde angegeben. Wenn die Partnerschaftsakte darüber schweigt, haben die Partner die im Partnerschaftsgesetz genannten Rechte und Pflichten.

Recht eines Partners:

(i) Jeder Partner hat das Recht, an der Führung und Führung des Geschäfts teilzunehmen.

(ii) Jeder Partner hat das Recht, vor wichtigen Entscheidungen konsultiert zu werden. Die Entscheidungen sollten im gegenseitigen Einvernehmen getroffen werden. Wenn die Entscheidungen unwichtig sind, können sie von der Mehrheit vollstreckt werden. Für wichtige Entscheidungen ist jedoch der Konsens aller Partner erforderlich.

(iii) Die Partner haben ein Recht auf Einsichtnahme in Geschäftsbücher.

(iv) Jeder Partner wird, sofern nichts anderes angegeben ist, gleichberechtigt am Gewinn beteiligt.

(v) Kein neuer Partner kann ohne Zustimmung aller Partner in die Partnerschaft aufgenommen werden.

(vi) Jeder Partner hat ein Anrecht auf Zinsen in Höhe von 6% pro Jahr auf die über seinem Kapital zugeführten Gelder.

(vii) Jeder Partner hat ein Anrecht auf Entschädigung von der Firma für Aufwendungen oder Verluste, die für den normalen Geschäftsablauf entstehen.

(viii) Ein Partner hat das Recht, die Firma unter geeigneten Umständen aufzulösen.

(ix) Das Eigentum der Firma wird ausschließlich zu Geschäftszwecken gehalten und verwendet.

Pflichten eines Partners:

(i) Jeder Partner sollte das Geschäft zum größten gemeinsamen Vorteil ausüben. Er muss seine Pflichten ehrlich und gewissenhaft erfüllen.

(ii) Ein Partner hat keinen Anspruch auf eine Vergütung für die Geschäftsführung, es sei denn, dies ist in der Partnerschaftsurkunde ausdrücklich erwähnt.

(iii) Ein Partner muss die Firma für den Verlust entschädigen, der durch betrügerisches Verhalten oder vorsätzliche Nachlässigkeit entstanden ist.

(iv) Ein Partner ist verpflichtet, wahre und korrekte Konten des Unternehmens zu führen und zu führen.

(v) Ein Partner kann keine konkurrierenden Geschäfte betreiben. Wenn er ein solches Geschäft ausübt, muss er alle von ihm in diesem Geschäft erzielten Gewinne rechnen und an das Unternehmen zahlen.

(vi) Ein Partner ist verpflichtet, im Rahmen seiner Autorität zu handeln.

(vii) Kein Partner kann aus dem Partnerschaftsgeschäft durch Provision usw. einen geheimen Gewinn erzielen. Wenn er dies tut, muss er das Geld an die Firma zurückgeben.