Gesetzliche Bücher, die von einem Unternehmen zu führen sind

Lesen Sie diesen Artikel, um mehr über die gesetzlich vorgeschriebenen Bücher zu erfahren, die von einem Unternehmen verwaltet werden müssen.

Gemäß dem Companies Act muss ein Unternehmen mehrere Arten von Büchern und Registern führen. Bücher werden oft als gesetzlich vorgeschriebene Bücher und statistische Bücher klassifiziert. Statistische Bücher beziehen sich auf Bücher von Konten und solche anderen Bücher wie ein Inventar. Gesetzliche Bücher sind diejenigen, die zur Einhaltung der gesetzlichen Formalitäten eines Unternehmens einschließlich der Register erforderlich sind.

Es ist die Pflicht des Gesellschaftssekretärs, die gesetzlich vorgeschriebenen Bücher zu erstellen und zu pflegen.

Im Allgemeinen sind die gesetzlich vorgeschriebenen Bücher (einschließlich Register):

(1) Mitgliederregister.

(2) Mitgliederindex.

(3) Register der Direktoren.

(4) Register der Schuldnerinhaber.

(5) Verzeichnis der Hypotheken und Gebühren.

(6) Register des Anteilsbesitzes der Direktoren.

(7) Verzeichnis der Verträge, an denen die Direktoren interessiert sind.

(8) Minutenbücher:

(a) von Versammlungen der Direktoren;

(b) von Mitgliederversammlungen;

c) von Sitzungen verschiedener Ausschüsse usw.

(9) Eine Akte mit jährlichen Rückgaben.

(10) Festgeldregister.

(11) Verzeichnis der Beteiligungen der Gesellschaft an Gesellschaften derselben Gruppe usw. Daneben müssen Buchbücher vorhanden sein.

Es gibt einige andere Bücher, die von großen Unternehmen gepflegt werden:

(a) Antrags- und Zuteilungsbuch,

b) Überweisungsregister,

(c) Siegelbuch,

(d) Anwesenheitsbuch der Direktoren,

(e) Anrufbuch,

(f) Agenda Book,

(g) Aktienurkundenbuch,

(h) Dividendenbuch,

(i) Register von Aktienoptionsscheinen

(j) Logbuch usw. Solche Bücher werden auch als optionale Bücher bezeichnet.

Die gesetzlich vorgeschriebenen Bücher können von jedem Mitglied der Gesellschaft sowie vom Unternehmensregister eingesehen werden. Der Unternehmenssekretär muss die Inspektion bei Bedarf erleichtern.