Rolle der Direktoren als Vertreter, Treuhänder und Managing Partner

In diesem Artikel erfahren Sie mehr über die Rolle der Direktoren als Agenten, Treuhänder und Managing Partner.

Rolle des Direktors Nr. 1. Als Agenten:

Dass Direktoren Agenten sind, ist ihr erstes Merkmal. Ein Unternehmen ist eine künstliche Person und funktioniert durch menschliche Agenten - die Direktoren. Direktoren, die Vertreter sind, haften jedoch nicht persönlich für ihre Handlungen, es sei denn, sie verstoßen gegen die Bestimmungen des Gesetzes, die dort ausdrücklich erwähnt werden. Man sagt, dass das Prinzip der Vertretung als Alter Ego fungiert.

Es unterscheidet sich deutlich vom Prinzip der Vertretung. Die Handlungen und Absichten ihrer Beauftragten sind die Handlungen und Absichten der Körperschaft. Sogar ein Unternehmen kann für die von seinen Direktoren angefochtene Bosheit haftbar gemacht werden. Direktoren sind keine Vertreter der Gesellschafter.

Die Position von Direktoren als Agenten ist der von gewöhnlichen Agenten überlegen und daher sind sie mehr als Agenten. Ein gewöhnlicher Agent leitet seine Autorität von seinem Auftraggeber ab, aber die Direktoren als Agenten leiten ihre Autorität nicht nur von ihrem Auftraggeber, dh dem Unternehmen, aufgrund seines Artikels ab, sondern auch aus dem Gesetz selbst. Eine solche Autorität kann nicht außer Kraft gesetzt werden.

Rolle des Direktors Nr. 2. Als Treuhänder:

Die Verwaltungsratsmitglieder sind Treuhänder des Geldes und des Vermögens des Unternehmens. Sie schützen sie und verwenden sie für und im Auftrag des Unternehmens. Nach dem Gesetz des Trusts besitzt ein Treuhänder ein rechtliches Eigentum an dem Treuhandvermögen, dessen gleichwertiges Eigentum beim cestui que Trust, dh dem Begünstigten, liegt. Aus dieser Sicht sind Direktoren keine vollberechtigten Treuhänder.

Ein Treuhänder kann im eigenen Namen Verträge über das Treuhandvermögen abschließen, die Direktoren jedoch nicht. Sie können solche Verträge unter dem gemeinsamen Siegel des Unternehmens abschließen. Die Firma ist der rechtliche Eigentümer. Im Unternehmensgesetz sind die Pflichten und Rechte eines Trusts nicht so definiert, wie sie im Trust-Gesetz definiert sind.

Tatsächlich ist die Position der Direktoren treuhänderisch, und die Mitglieder übertragen ihnen die Macht. Die Direktoren handeln als Treuhänder im eingeschränkten Sinne in gutem Glauben. Die Direktoren unterhalten keine treuhänderische Beziehung zu einzelnen Mitgliedern des Unternehmens. Die Direktoren sind keine Treuhänder einer Schuld gegenüber einem Unternehmen oder für die Gläubiger des Unternehmens. Die Direktoren sind als solche quasi-Treuhänder.

Rolle des Direktors Nr. 3. Geschäftsführende Partner:

In einem Unternehmen ist das Management in der Hand mehrerer leitender Angestellter. Bei den Direktoren handelt es sich also um geschäftsführende Partner (der Begriff Partner im Sinne des Partnerschaftsgesetzes). Obwohl den Direktoren oder einem Außenstehenden erhebliche Befugnisse übertragen werden können, muss eine solche Person unter Aufsicht, Kontrolle und Anweisung des Verwaltungsrats handeln.

Im Gegensatz zu einer Partnerschaftsfirma kann daher keine Befugnis an einen einzelnen Direktor als geschäftsführender Partner übertragen werden. Für die Unternehmensführung gilt das Prinzip der Delegierten, die keine Protestdelegierten sind, dh wenn die delegierte Befugnis nicht weiter delegiert werden kann.

Der Verwaltungsrat kann die Befugnis, die er einem Ausschuss oder einem einzelnen Direktor übertragen hat, jederzeit widerrufen. Aus den obigen Diskussionen ist klar, dass Direktoren weder Vertreter noch Treuhänder oder geschäftsführende Partner im weitverbreiteten und rechtlichen Sinne der Bedingungen sind. Aber sie haben die Elemente von Agentur, Treuhandschaft und Partnerschaft in sich. Aber keiner dieser Begriffe kann Direktoren in ihrer Gesamtheit beschreiben.

Verwaltungsratsmitglieder sind immerhin Aktionäre, Inhaber und Inhaber der Gesellschaft. Die Position des Direktors ist also eine Kombination aus Agentur, Treuhandschaft und Elementen der Partnerschaft und kein Agent, Treuhänder oder geschäftsführender Partner im eigentlichen Sinne.