Bei der Unterzeichnung der Vereinbarung für ein Franchise müssen Sie bei folgenden Problemen vorsichtig sein:

Bei der Unterzeichnung der Vereinbarung müssen Sie bei folgenden Problemen vorsichtig sein:

Einzelheiten des Geschäfts zwischen dem Franchise-Geber und dem Franchisenehmer sind in einem Franchise-Vertrag niedergelegt. Die meisten Franchise-Geber haben einen gedruckten Standardvertrag, der von Deal zu Deal nicht wesentlich geändert wird. Bei der Unterzeichnung der Vereinbarung müssen Sie bei folgenden Problemen vorsichtig sein:

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1. Der Raum, den ein Franchise-Nehmer zur Verfügung stellen muss, ist eindeutig festgelegt. Normalerweise wird die gesamte erforderliche Quadratfuß-Teppichfläche erwähnt. Darüber hinaus kann erwähnt werden, dass sich der Raum in einem Geschäftsviertel oder einer Hauptstraße befinden muss oder dass er sich im Erdgeschoss oder im ersten Stock befinden muss.

2. Die Franchise-Gebühr besteht aus einer Anzahlung und einer laufenden Lizenzgebühr. Diese Gebühr wird in Form eines Prozentsatzes des Umsatzes sein. In einigen Fällen kann eine wiederkehrende feste Gebühr periodisch erhoben werden. Diese Zahlen sind nicht immer für alle gleich und es besteht Spielraum für geringfügige Verhandlungen. Einige der etablierten Franchise-Geber sind nicht bereit zu verhandeln, es sei denn, Sie stammen aus einer Region, in der nicht viele Franchise-Anfragen gestellt werden. Wenn die anfängliche Gebühr hoch ist, versuchen Sie, in einigen Raten über die Zahlung zu verhandeln.

3. In einigen Fällen kann eine Kaution hinterlegt werden, die der Franchisegeber nach Beendigung des Vertrags zurückzahlen wird. Jede solche Rückerstattung sollte in der Vereinbarung festgelegt werden.

4. Ein Franchise-Nehmer darf in einem festen Bereich tätig sein. Wenn es sich um eine Verkaufsstelle handelt, sollte das Unternehmen vereinbaren, keine weitere Verkaufsstelle in der Nähe zu öffnen. Außerdem sollte die Anzahl der Franchise-Nehmer in einer Region begrenzt sein, so dass keine Kannibalisierung der Einnahmen stattfindet. In der Vereinbarung sollte eindeutig das Gebiet genannt werden, das Ihnen exklusiv zugewiesen wurde, und dass der Franchise-Geber künftig keine anderen Franchisenehmer in diesem Gebiet gründen wird.

5. Das Angebot an Produkten und Dienstleistungen des Franchisegebers kann in der Vereinbarung aufgeführt werden. In einigen Fällen kann ein Franchise-Geber den Verkauf einiger nicht konkurrierender Ergänzungsprodukte vom selben Standort aus ermöglichen. Zum Beispiel verkaufen Eisdielen von Baskin Robbins und Kwality Walls auch andere herzhafte Snacks.

6. Die anfängliche und laufende Schulung der Franchise-Nehmer sollte in der Vereinbarung niedergelegt werden. Falls für die Schulung gesonderte Gebühren erhoben werden, sollte dies ebenfalls erwähnt werden.

7. Der Franchise-Geber verspricht eine Reihe anderer Arten von Unterstützung, beispielsweise Standortauswahl, Marktforschung, Unterstützung bei der Vermittlung von Finanzmitteln und Unterstützung bei der Geschäftsführung vor Ort. Wenn dies alles in der Vereinbarung verankert ist, wird es dem Franchisegeber als ständige Erinnerung an seine Verantwortlichkeiten dienen.

8. Die Aufteilung der Kosten für gemeinsame Werbe- und andere Werbeveranstaltungen muss vor Beginn des Geschäfts festgelegt werden. Später können geringfügige Änderungen vorgenommen werden. In ähnlicher Weise kann es andere Ausgaben geben, die aufgeteilt werden müssen, wie beispielsweise die Implementierung von Qualitätsprogrammen und Buchhaltungsgebühren.

9. Franchisegeber wünschen sich eine "No-Compete" -Klausel. Dadurch wird der Franchisenehmer daran gehindert, unmittelbar nach Beendigung des Vertrags mit dem Franchise-Geber ein konkurrierendes Geschäft zu eröffnen. Manchmal beschränkt diese Klausel auch, dass der Standort einige Jahre nach Beendigung des Vertrags in einem ähnlichen Geschäft genutzt werden kann.

10. Es ist sehr wichtig, das Verfahren zur Lösung eventuell auftretender Konflikte festzulegen. In einer Vereinbarung kann allgemein erwähnt werden, dass im Falle einer Meinungsverschiedenheit ein Schiedsverfahren eingeleitet werden soll. In Vereinbarungen kann auch erwähnt werden, dass im Falle eines Rechtsstreits das örtlich zuständige Gericht für den Sitz des Franchisegebers zuständig ist. Dies erleichtert dem Franchisegeber die Lösung rechtlicher Fragen.