Arten sozialer Sicherheiten: Sozialhilfe und Versicherung

Die zwei wichtigsten Arten der sozialen Sicherheit sind folgende: 1. Sozialhilfe 2. Sozialversicherung.

1. Sozialhilfe:

Sozialhilfe bezieht sich auf die von der Regierung geleistete Unterstützung für bedürftige Personen, ohne von diesen Beiträge zu verlangen, um Anspruch auf solche Unterstützung zu haben. In anderen Worten umfasst die Sozialhilfe die Leistungen, die von der Regierung ohne Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern erbracht werden. Arbeitnehmerentschädigung, Mutterschaftsgeld, Altersrenten usw. sind Beispiele für Sozialhilfe.

2. Sozialversicherung:

Die Sozialversicherung bezieht sich auf ein System zur Aufrechterhaltung der Mittel aus den Beiträgen der Arbeitnehmer und des Arbeitgebers mit oder ohne staatliche Unterstützung. Mit anderen Worten, die Sozialversicherung kann als ein Mittel definiert werden, um rechtsabhängige Leistungen für Personen mit geringem Einkommen zu erbringen. In Beträgen, die die Beitragsleistungen des Versicherten mit Zuschüssen des Arbeitgebers und der Regierung kombinieren. Beispiele für Sozialversicherungen sind Vorsorgefonds und Gruppenversicherungen.

Streng genommen kann man sagen, dass diese beiden Arten von Maßnahmen der sozialen Sicherheit die beiden Gesichter derselben Medaille sind. Beide sind in der Tat integrale Bestandteile eines Systems der sozialen Sicherheit. Hier scheint es angebracht zu sein, zwischen der Sozialversicherung und der gewerblichen Versicherung zu unterscheiden. Die folgende Tabelle 21.1 zeigt, wie sich die Sozialversicherung von der gewerblichen Versicherung unterscheidet.

Tabelle 21.1:: Unterschied zwischen den Sozialversicherungen: