TRIPS-Vereinbarung umfasst sieben Kategorien von Rechten an geistigem Eigentum

Wichtige handelsbezogene Aspekte der Rechte an geistigem Eigentum (TRIPs) sind folgende: (i) Urheberrecht (ii) Marken (iii) Geografische Angaben (iv) Industriemuster (v) Patente (vi) Integrierte Schaltkreise (vii) Geschäftsgeheimnisse.

Das Übereinkommen über handelsbezogene Rechte an geistigem Eigentum (TRIPs) umfasst alle Bereiche der Technologie, des Eigentums, der Patente, Marken, Urheberrechte und so weiter.

Die TRIPs ermutigen das souveräne Recht des Mitgliedslandes, seine eigenen Rechtsvorschriften in Fragen des geistigen Eigentums festzulegen. Diese Klausel wurde aufgrund der anhaltenden Nachfrage aus Industrie- und Industrieländern aufgenommen.

Das TRIPS-Übereinkommen umfasst sieben Kategorien von Rechten an geistigem Eigentum:

(i) Urheberrecht

(ii) Marken

(iii) Geografische Angaben

(iv) gewerbliche Muster

(v) Patente

(vi) Integrierte Schaltungen

(vii) Geschäftsgeheimnisse

(i) Urheberrecht:

Das Urheberrecht hilft den Parteien, ihre literarischen und künstlerischen Werke zu schützen. Computerprogramme sind auch in literarischen Werken enthalten. Autoren von Computerprogrammen, Darstellern eines Tonträgers, Produzenten von Tonträgern (Tonaufzeichnungen) und Rundfunkorganisationen sind berechtigt, die kommerzielle Vermietung ihrer Werke an die Öffentlichkeit zu genehmigen oder zu untersagen.

Diese ähnlichen Exklusivrechte gelten auch für die Filme. Der Schutz für ausübende Künstler und Produzenten von Tonaufnahmen soll mindestens 50 Jahre und die Sendeorganisation mindestens 20 Jahre betragen.

(ii) Marken:

Ein Zeichen oder eine Kombination von Zeichen, die die Waren oder Dienstleistungen unterscheiden kann, wird als Marke bezeichnet. Solche Zeichen, insbesondere Werke, die persönliche Namen, Buchstaben, Ziffern, Bildelemente und Farbkombinationen enthalten, sowie Kombinationen dieser Zeichen können als Markenzeichen eingetragen werden.

Der Inhaber einer eingetragenen Marke hat das ausschließliche Recht, alle Dritten vorzulegen, die nicht die Zustimmung des Inhabers haben, im geschäftlichen Verkehr identische oder ähnliche Zeichen für Waren oder Dienstleistungen zu verwenden. Die Erstanmeldung und jede Erneuerung der Eintragung einer Marke haben eine Laufzeit von mindestens sieben Jahren. Die Eintragung einer Marke ist unbegrenzt verlängerbar.

(iii) Geografische Angaben:

Sie bezieht sich auf die Identität von Waren, deren Ursprung im Hoheitsgebiet eines Mitglieds oder in einem Gebiet oder Ort in dem Gebiet liegt, in dem die Qualität oder der Ruf der Waren im Wesentlichen ihrem geografischen Ursprung zugeschrieben wird.

Die Mitglieder müssen den interessierten Parteien die rechtlichen Mittel zur Verfügung stellen, um die Verwendung von Hinweisen zu verhindern, die den Verbraucher in Bezug auf den Ursprung der Waren in die Irre führen, und jegliche Verwendung, die einen unlauteren Wettbewerb darstellen würde.

(iv) gewerbliche Muster

Industrieausführungen sind 10 Jahre lang geschützt. Inhaber geschützter Geschmacksmuster könnten die Herstellung, den Verkauf oder die Einfuhr von Gegenständen verhindern, die ein Geschmacksmuster tragen oder verkörpern, das eine Kopie des geschützten Geschmacksmusters für kommerzielle Zwecke ist.

(v) Patente:

Patente stehen für Erfindungen, gleich ob Produkte oder Verfahren, in allen Bereichen der Technologie zur Verfügung, sofern sie neu sind, eine erfinderische Tätigkeit beinhalten und industriell anwendbar sind. Patentinhaber haben das Recht, das Patent durch Erbfolge abzutreten oder zu übertragen und Lizenzverträge abzuschließen. Die Vereinbarung erfordert einen Patentschutz von 20 Jahren.

(vi) Integrierte Schaltungen:

Die TRIP'S-Vereinbarung schützt das Layout von integrierten Schaltkreisen für einen Zeitraum von 10 Jahren. Der Schutz erlischt jedoch 15 Jahre nach Erstellung des Layoutentwurfs.

(vii) Geschäftsgeheimnisse:

Geschäftsgeheimnisse mit wirtschaftlichem Wert werden vor Vertrauens- und sonstigen Verstößen geschützt. Testdaten, die den Regierungen zur Erteilung der Genehmigung für das Inverkehrbringen von Arzneimitteln oder Agrochemikalien vorgelegt werden, sind vor unlauteren kommerziellen Zwecken zu schützen.