Mustermietvertrag für Einkaufszentren

Dieser Artikel enthält Mustermietverträge für Einkaufszentren.

Mustermietvertrag:

Obwohl wir hier einen Muster-Leasingvertrag studieren können, ist es sehr wichtig zu verstehen, dass es kein festes Format für einen Leasingvertrag gibt. Daher können zwei Vereinbarungen drastisch variieren.

Studieren Sie daher auch das Glossar, das mit der Dokumentation von Leasingverträgen verbunden sein kann, anhand leicht verständlicher Beispiele:

Mustervereinbarung:

Untermietvertrag:

Diese Vereinbarung wird in Neu-Delhi an diesem …………… Tag des ……………… .. 2002 zwischen der M / S ABC ……. Getroffen. eine nach dem Companies Act von 1956 gegründete Gesellschaft, die ihren Sitz bei …………………………… durch ihren Prokuristen Herrn ……………………… hat, der durch Beschluss des Board of Directors ( Anhang A1 '(hier)) ist ordnungsgemäß befugt, dieses Abkommen im Namen von …………………… (im Folgenden als „FIRST PARTY“ bezeichnet und zu unterzeichnen und auszuführen). Dieser Begriff umfasst seine Nachfolger, Abtretungen und gesetzlichen Vertreter. des ERSTEN TEILS,

UND

FRAU. …………………………… .. eine nach dem Companies Act von 1956 gegründete Gesellschaft mit Sitz an ……………………… .. über ihren Direktor ……………………… …………., Der durch Beschluss des Board of Directors (Anhang A2) dazu befugt ist, diesen Vertrag im Namen von (nachstehend "ZWEITE PARTEI" genannt) zu unterzeichnen und auszuführen, wobei dieser Begriff seine Nachfolger umfasst, Abtretungen und gesetzliche Vertreter) des ZWEITEN TEILS.

Wohingegen:

(i) Die First Party hat einen zentral klimatisierten Einkaufsarkade- und Bürokomplex entwickelt, der als „AAAAA Plaza“ bekannt ist, …………………. (nachstehend als der genannte Komplex bezeichnet)

(ii) Die ZWEITE PARTEI ist an der Eröffnung eines ………………………… unter dem Markennamen …………………… .. in dem genannten Komplex interessiert.

(iii) Die FIRST PARTY hat das Recht, den Markennamen der ZWEITEN PARTEI für ihre Werbekampagne und Werbemaßnahmen in Bezug auf den Komplex zu verwenden.

(iv) Die FIRST PARTY hat gegenüber der ZWEITEN PARTEI erklärt, dass sie uneingeschränkt befugt ist, diese Vereinbarung mit der ZWEITEN PARTEI für die Untervermietung der heruntergezogenen Räumlichkeiten zu den hier enthaltenen Bedingungen und Konditionen abzuschließen.

(v) Während die FIRST PARTY zugestimmt hat und SECOND PARTY zugestimmt hat, von FIRST PARTY eine Untervermietung von Gewerbeflächen mit einer Fläche von 633 Quadratmetern (Super Area, Nr. FB-302bn) im dritten Stock des Block-6 zu erwerben in dem beigefügten Plan als Anlage A-A3 (im Folgenden als „die heruntergekommenen Räumlichkeiten“ bezeichnet) in dem genannten klimatisierten Gebäudekomplex „Shopping Arcade cum Office“, der nach dem Erscheinen als „AAAA-Center“ bezeichnet wird.

Daher wird diese Vereinbarung als Folges bezeugt:

1. Da die ZWEITE PARTEI sich auf die vorgenannten Erklärungen verlassen hat, ist sie bereit, eine Untervermietung zu übernehmen, und die ERSTE PARTEI hat zugestimmt, der ZWEITEN PARTEI eine Untervermietung der geschützten Räumlichkeiten zu den nachstehend genannten Bedingungen zu gewähren.

2. Die ZWEITE PARTEI zahlt einen Betrag von Rs. 69.630 (nur neunzehnhundertneunzig Rupien) nur als Miete, die mit der Rate von Rs berechnet wird. 110 pro Quadratfuß pro Monat an die FIRST PARTY. Die Miete wird unter Abzug der Quellensteuer entrichtet.

3. Die ZWEITE PARTEI zahlt der FIRST PARTY eine zinsfreie rückzahlbare Sicherheitsleistung in Höhe von 3 (drei) Monatsmieten in Höhe von Rs. 2.08.890 (nur zwei Lakhs achttausendachthundertundneunzig Rupien) für die heruntergekommenen Räumlichkeiten zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieser Vereinbarung.

4. Die Kaution, die die SECOND PARTY gemäß diesem Vertrag geleistet hat, wird ohne jegliche Zinsen zurückerstattet, nachdem etwaige Beträge, etwaige Gebühren auf jeden Konto sowie die Wartung / Elektrizität, der Bruch und eventuelle Schäden der SECOND angerechnet wurden PARTEI nach Ablauf des Vertrages zur Weitervermietung oder nach vorheriger Feststellung, gleichzeitig mit der Übergabe des vakanten und friedlichen Besitzes der zerstörten Räumlichkeiten durch die ZWEITE PARTEI an die ERSTE PARTEI.

5. Die ZWEITE PARTEI zahlt der FIRST PARTY eine zinsfreie Vormiete in Höhe von 3 (drei) Monatsmieten in Höhe von Rs. 2, 08, 890 (nur zwei Lakhs achthundertachtausendneunhundertundneunzig) für die zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieser Vereinbarung heruntergekommenen Räumlichkeiten, die in 36 (sechsunddreißig) gleichen monatlichen Raten in gleichen Raten angepasst werden sollten. 5.803 (nur fünfhundertfünfundneunzig Rupien) in den ersten drei Jahren dieser Vereinbarung.

6. Dass der vorliegende Untermietvertrag eine anfängliche Laufzeit von 6 (sechs) (3 + 3) Jahren hat und mit dem Beginn des Mietverhältnisses am ………… .. Tag des ………. Beginnt. Die monatliche Miete wird nach Ablauf der ersten drei Jahre des Mietverhältnisses um 20% erhöht. Eine zollfreie Zeit von 15 (fünfzehn) Tagen wird von FIRST PARTY der ZWEITEN PARTY eingeräumt, um die Einrichtung in den heruntergekommenen Räumlichkeiten zu erleichtern.

7. Die anfängliche Laufzeit von 3 (drei) Jahren des gegenwärtigen Untermietvertrags ab dem Datum des Beginns der Anmietung der heruntergekommenen Räumlichkeiten ist die Sperrfrist. Eine der beiden Parteien kann den Untermietvertrag während der Sperrfrist nicht kündigen.

8. Falls die FIRST-PARTEI mit einer Bank / einem Finanzinstitut eine Vereinbarung / Vereinbarung getroffen hat, um finanzielle Unterstützung in Anspruch zu nehmen, indem sie die geschädigten Räumlichkeiten verpfändet und / oder die Forderungen aus den geschrumpften Räumlichkeiten arrangiert, dann die ZWEITE PARTEI auf Ersuchen der FIRST Die PARTY verpflichtet sich und stimmt zu, die monatlichen Mieten und sonstigen Zahlungen direkt an die Bank / Finanzinstitute zu überweisen.

9. Dass die ZWEITE PARTEI sich damit einverstanden erklärt, die Monatsmiete im Voraus am oder vor dem 7. Tag jedes englischen Kalendermonats zu zahlen. Falls die ZWEITE PARTEI mit der Zahlung der Miete in Verzug gerät, ist sie verpflichtet, die Zinsen in Höhe von 2% pro Monat oder Teil eines Monats zu zahlen. Es wird jedoch klargestellt, dass für den Fall, dass die ZWEITE PARTEI drei (drei) Monate in einem Zeitraum von drei Jahren in Verzug gerät, der Vertrag gekündigt werden kann und die ERSTE PARTEI die beschädigten Räumlichkeiten wieder betritt.

10. Falls die ZWEITE PARTEI die abgelaufenen Räumlichkeiten nach Ablauf der Untermietzeit oder der verlängerten Untermietzeit oder bei Ausfall von 3 Monatsmieten innerhalb einer Frist nicht an die FIRST PARTY übergibt Nach drei Jahren ist die ERSTE PARTEI berechtigt, den Besitz der zerstörten Räumlichkeiten zurückzugewinnen, und die ZWEITE PARTEI haftet auch für ihre Besetzung, die zum dreifachen Monatsbetrag des letzten gezahlten Monatsmietpreises für das folgende Jahr berechnet wird Dieser Schadensersatz verdoppelt sich mit Ablauf jedes Jahres bis zu dem Zeitpunkt, an dem die ZWEITE PARTEI die heruntergekommenen Räumlichkeiten aufgibt, was sich nach Ansicht der Parteien als echte Schätzung auswirkt.

11. Dass die ZWEITE PARTEI zusätzlich zu der oben genannten monatlichen Miete auch die Wartungsgebühren direkt an die Wartungsagentur zahlt, wie sie derzeit gültig und anwendbar ist, und zwar für die Wartung von Gemeinschaftsbereichen und Servicegebühren, wie etwa die Kosten für den Aufzugsbetrieb, Beleuchtung von Durchgängen, Kosten für Klimatisierung und Notstromversorgung, Aufrechterhaltung der sanitären Bedingungen, gemeinsame Sicherheitsvorkehrungen, Feuerlöschgeräte, Kapitalersatzfonds usw.

Die Wartungskosten werden für normale Arbeitsstunden berechnet, dh von 10 bis 19 Uhr. Falls die SECOND PARTY ihren Showroom nach den normalen Arbeitszeiten öffnet, zahlt die Wartungsfirma die anteiligen Wartungskosten für die Öffnung ihres Showrooms über die normalen Arbeitszeiten hinaus.

12. dass die ZWEITE PARTEI sich bereit erklärt hat, einen Betrag in Höhe von 3 Monatsunterhaltskosten als Sicherheitsleistung zu leisten, die an Ansal Plaza Building Fund A / c zu zahlen ist. Diese Kaution wird von der ZWEITEN PARTEI zum Zeitpunkt der Übernahme der zerstörten Räumlichkeiten gezahlt.

13. Die ZWEITE PARTEI verpflichtet sich hiermit vorbehaltlos und verpflichtet sich, die heruntergekommenen Räumlichkeiten innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des Briefes, das den Besitz des Eigentums anbietet, nach Zahlung der Beiträge physisch in Besitz zu nehmen. Im Falle des Scheiterns verpflichtet sich der Mieter außerdem vorbehaltlos, die von der ERSTE PARTEI festgesetzte Geldstrafe zu zahlen.

14. Die ZWEITE PARTEI verpflichtet sich hiermit und verpflichtet sich uneingeschränkt, die von der Instandhaltungsbehörde festgelegte Zahlung von Wartungsgebühren ab dem Datum zu leisten, an dem der ZWEITE PARTEI der physische Besitz der zerstörten Räumlichkeiten angeboten wird. Im Falle des Scheiterns verpflichtet sich die ZWEITE PARTEI vorbehaltlos, die Zinsen für den fälligen Betrag zu zahlen, der von der Instandhaltungsbehörde festgesetzt wird.

15. Die ZWEITE PARTEI verpflichtet sich außerdem vorbehaltlos und erklärt sich damit einverstanden, dass es der Wartungsstelle frei steht, die von ihr erbrachten Dienstleistungen der ZWEITEN PARTEI zu unterbrechen, wenn er die regelmäßigen Entgelte nicht bezahlt.

16. Da es einvernehmlich vereinbart ist, dass die ZWEITE PARTEI mit Ausnahme der vereinzelten Räumlichkeiten, die als Unterpacht an die ZWEITE PARTEI vereinbart wurden, keine Ansprüche, Rechte, Titel oder Interessen in anderen Gemeinschaftsbereichen oder anderen Teilen des Gebäudekomplexes hat . Daher ist die ERSTE PARTEI berechtigt, die Gemeinschaftsbereiche nach eigenem Ermessen zu nutzen, ohne dass dies der ZWEITEN PARTEI Nachteile bereitet, wenn sie in die ihnen vermieteten zerstörten Räumlichkeiten eindringen und diese verlassen.

17. Die ERSTE PARTEI muss alle gegenwärtigen und zukünftigen Steuersätze oder Steuern, Haussteuern, sonstigen Abgaben, Einschätzungen und ausgehenden veranlagten Abgaben zahlen, die der Regierung oder einer anderen örtlichen Behörde in Bezug auf die zerstörten Räumlichkeiten auferlegt oder zu zahlen sind. Steuern, falls vorhanden; von einer oder mehreren Behörden erhoben werden, die sich auf die Art der Geschäfte der ZWEITEN PARTEI beziehen, werden von der ZWEITEN PARTEI bezahlt.

18. Dass die ZWEITE PARTEI alle Gebühren für Wasser, Strom und Licht entrichtet, die in den heruntergekommenen Räumlichkeiten verwendet werden, gemäß den darin installierten Zählern während der Währung dieser Vereinbarung. Wenn eine der Einrichtungen wegen Nichtbezahlung von Rechnungen getrennt wird, liegt die Verantwortung direkt bei der ZWEITEN PARTEI.

19. Dass die ZWEITE PARTEI zum Zeitpunkt der Übernahme des zerstörten Geländes dafür Sorge trägt, dass alle in den gebauten Räumlichkeiten installierten Sanitär-, Elektro- und sonstigen Einrichtungen in einwandfreiem Zustand sind und nichts kaputt ist oder fehlt.

20. Dass die ZWEITE PARTEI die heruntergekommenen Räumlichkeiten zum Zweck und im Zusammenhang mit den rechtmäßigen Geschäften der ZWEITEN PARTEI nutzt.

21. dass die ZWEITE PARTEI sich verpflichtet, den Besitz der zerstörten Räumlichkeiten ganz oder teilweise nicht zu untervermieten, abzutreten oder anderweitig zu teilen.

22. Dass die ZWEITE PARTEI berechtigt ist, Trennwände, Kabinen und andere Einrichtungen, einschließlich Beleuchtungsgeräte und -einrichtungen, gemäß der Art der Geschäftstätigkeit der ZWEITEN PARTEI einschließlich Zählern in oder auf den zerstörten Räumlichkeiten oder Teilen davon mit der Zustimmung zu errichten und auszurüsten der zuständigen Behörde der Staatsregierung / der Bauherren / der Instandhaltungsbehörde und der Behörde derselben muss in jedem Fall den geltenden Bauvorschriften der betreffenden Behörden entsprechen.

Nach Ablauf dieses Untermietvertrags übergibt die ZWEITE PARTEI den leer stehenden physischen Besitz in ihrem ursprünglichen Zustand, nachdem sie alle von der ZWEITEN PARTEI installierten beweglichen Möbel und Vorrichtungen auf eigene Kosten entfernt hat, ohne dass ein Schaden entsteht die verfallenen Räumlichkeiten.

23. dass die ZWEITE PARTEI die heruntergekommenen Räumlichkeiten für ihre offiziellen und kommerziellen Zwecke und nicht für Zwecke, die gesetzlich verboten sind, oder für Zwecke, die Belästigungen verursachen, verwendet.

24. Wenn die ZWEITE PARTEI gegen eine der Bestimmungen der Vereinbarungen zwischen der FIRST PARTY und der Wartungsfirma und der FIRST PARTY einen Verlust jeglicher Art erleidet, wird die ZWEITE PARTEI die FIRST PARTY von jeder Verletzung oder einem Verstoß gegen die Lizenz freistellen vorgenannte Vereinbarung, Regeln, Vorschriften oder Gesetze.

25. dass der von der ZWEITEN PARTEI genutzte Raum auf eigene Kosten in gutem Zustand gehalten und von ihnen ordnungsgemäß unterhalten wird.

26. Dass die ZWEITE PARTEI die FIRST PARTY für alle Verluste, Ansprüche oder sonstigen von den Bewohnern der Wohnungen / Etagen im Komplex bevorzugten Ansprüche, die der Fahrlässigkeit der ZWEITEN PARTY zuzuschreiben sind, freistellen kann.

Die ZWEITE PARTEI hat solche Verluste oder Ansprüche unverzüglich und in jedem Fall vor dem Auszug aus dem Komplex mit den betroffenen Parteien zu begleichen. Die ZWEITE PARTEI bringt den besagten Raum nach Ablauf oder früherer Bestimmung des Untermietvertrags wieder in seinen ursprünglichen Zustand zurück.

27. Die ZWEITE PARTEI ist dafür verantwortlich, alle Genehmigungen und / oder Freigaben von allen Behörden, Behörden oder sonstigen Stellen zu erhalten, die sich auf die Art der Geschäftstätigkeit der ZWEITEN PARTEI beziehen.

28. Dass die ZWEITE PARTEI mit einer Frist von 24 Stunden die Ernennung der FIRST PARTY und / oder ihrer Vertreter, Besichtiger und Arbeiter mit allen erforderlichen Werkzeugen und Geräten zu angemessenen Zeiten zum betrachteten Zustand der betroffenen Räumlichkeiten zulässt, um entweder den Zustand zu sehen der verfallenen Räumlichkeiten oder zur Durchführung von Arbeiten, die erforderlich oder erforderlich sind, um Änderungen oder Verbesserungen am Gebäude, an Wasserleitungen, Abwasserleitungen usw. vorzunehmen oder zu reparieren, damit die ERSTE PARTEI die darin enthaltenen Verpflichtungen und Bedingungen erfüllen kann.

29. Soweit in Klausel 6 dieser Vereinbarung nichts anderes vorgesehen ist, falls die ZWEITE PARTEI aus irgendeinem Grund die heruntergekommenen Räumlichkeiten nach Ablauf der Sperrfrist oder der verlängerten Frist verlassen möchte, kann sie ungeachtet dessen, was an anderer Stelle in dieser Vereinbarung enthalten ist, die DIE ZWEITE PARTEI ist berechtigt, den Vertrag durch schriftliche Kündigung von 6 Monaten oder durch Zahlung einer 6-Monats-Miete zu kündigen, und die ERSTE PARTY erstattet die von der ZWEITEN PARTEI nach erfolgter Berichtigung geleistete Kaution zurück.

In einem solchen Fall der Kündigung unterrichtet die ZWEITE PARTEI die beauftragte Bank / das Finanzinstitut über ein solches Ereignis und übergibt die heruntergekommenen Räumlichkeiten nicht an die FIRST PARTY ohne NOC von dieser Bank / dem Finanzinstitut.

30. Wenn im Fall höherer Gewalt die verfallenen Räumlichkeiten unbrauchbar gemacht werden, ist der Vertrag ab dem Datum der schriftlichen Mitteilung der ZWEITEN PARTEI an die ERSTE PARTEI und der ZWEITEN PARTEI ausgesetzt, und ist nicht zur Zahlung verpflichtet Miet- und Wartungskosten während des Zeitraums der Aussetzung

(a) Während des Aussetzungszeitraums unternimmt FIRST PARTY die notwendigen Schritte, um die beschädigten Räumlichkeiten in ihren ursprünglichen Zustand zu versetzen.

(b) Wenn nach Ablauf von sechs Monaten ab dem Datum der schriftlichen Mitteilung der ZWEITEN PARTEI die heruntergekommenen Räumlichkeiten nicht in ihren ursprünglichen Zustand zurückversetzt werden, kann die ZWEITE PARTEI in diesem Fall die Kündigung dieses Vertrags beenden, die Miete jedoch nicht zurückgehalten werden, falls SECOND PARTY diese Option nicht ausübt.

31. Unbeschadet dessen, was in diesem Vertrag angegeben ist, kann dieser Untermietvertrag von der FIRST PARTY bei einem der folgenden Ereignisse unverzüglich gekündigt werden:

(a) wenn die ZWEITE PARTEI versagt, sich weigert oder versagt, der FIRST PARTY die Miete für einen Zeitraum von 3 (drei) Monaten innerhalb eines Zeitraums von 3 (drei) Jahren rechtzeitig zu zahlen;

(b) Wenn die ZWEITE PARTEI einen Verstoß gegen eine der Bestimmungen dieser Vereinbarung begeht, um eine Untervermietung vorzunehmen, oder eine der wesentlichen Garantien, Zusagen, Verpflichtungen, Verpflichtungen oder Bedingungen, die in dieser Vereinbarung festgelegt sind, nicht erfüllen:

(c) Wenn die ZWEITE PARTEI für zahlungsunfähig erklärt wird.

Bei Beendigung des Untermietvertrags ist die ERSTE PARTEI berechtigt, die gebauten Räumlichkeiten wieder zu betreten und in Besitz zu nehmen. Die ZWEITE PARTEI darf die Wiedererlangung des Besitzes der ERSTEN PARTEI in keiner Weise behindern oder behindern.

32. Jegliche Mitteilung an die ZWEITE PARTEI unter diesen Geschenken ist per Einschreiben an die oben genannte Adresse zu senden. Jede Mitteilung an die FIRST PARTY wird ebenfalls per Einschreiben an die oben angegebene Adresse der FIRST PARTY gesendet. Sie gilt als nach vier Tagen ab dem Versanddatum bei dem Empfänger eingegangen. Die Poststelle ist der Bevollmächtigte des Empfängers.

33. Wenn der ERSTE PARTEI zu irgendeinem Zeitpunkt während des Zeitraums dieses Untermietvertrags seine Pachtrechte in den heruntergekommenen Räumlichkeiten als Ganzes oder in einem Teil davon an eine Person oder mehr als eine Person verkauft und / oder überträgt, dann in diesem Fall Die ZWEITE PARTEI hat den Erwerber oder die Erwerber zu denselben Bedingungen und Konditionen wie in diesem Dokument zu begrüßen, und FIRST PARTY stellt sicher, dass der beabsichtigte Erwerber oder die Erwerber die Bedingungen dieser Vereinbarung beachten.

34. Dass in Anbetracht der hierin vereinbarten Miete und aller Zahlungen, die an die FIRST PARTY im Rahmen dieses Vertrages zu zahlen sind, von der ZWEITEN PARTEI regelmäßig gezahlt wird und dass andere Bedingungen und Verpflichtungen, die auf die ZWEITE PARTEI fallen, von der SECOND beachtet und ausgeführt werden PARTEI Die ZWEITE PARTEI genießt während des Zeitraums dieses Untermietvertrages die zerstörten Räumlichkeiten ohne Unterbrechung durch die FIRST PARTY.

Die ERSTE PARTEI wird die darin enthaltenen Verpflichtungen ordnungsgemäß einhalten und erfüllen und die Zusammenarbeit ausbauen, um der SEKUNDEN PARTY zu ermöglichen, die Verpflichtungen ihrerseits zu erfüllen und die heruntergekommenen Räumlichkeiten gemäß den hierin enthaltenen Bestimmungen und Bedingungen zu genießen.

35. Es wird zwischen den Parteien vereinbart, dass die heruntergekommenen Räumlichkeiten von der ZWEITEN PARTEI nur für den oben genannten Zweck verwendet werden. Es liegt in der alleinigen Verantwortung der ZWEITEN PARTEI, die notwendigen und alle Genehmigungen von verschiedenen zuständigen Behörden auf eigene Kosten (derzeit oder zukünftig) einzuholen, um ihre Geschäfte in den zerstörten Räumlichkeiten zu führen und aufrechtzuerhalten.

36. Alle Kosten für Stempelung, Vertreibung und Registrierung dieses Untermietvertrags werden von der ZWEITEN PARTEI getragen.

37. Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung werden einvernehmlich beigelegt, sofern die Streitigkeit nach Schiedsverfahren und Schlichtungsverfahren von 1996 überwiesen und abgeschlossen wird. Der Schiedsort ist nur in Neu-Delhi.

38. Dass die Gerichte in Neu-Delhi allein für alle Angelegenheiten oder Streitigkeiten oder Differenzen zuständig sind, die sich aus oder in Verbindung mit oder in Verbindung mit diesem Vertrag ergeben.

ZU URKUND DESSEN HABEN DIE PARTEIEN HIER DIESE PRÄSENTATIONEN AM TAG, MONAT UND JAHR OBEN BESCHRIEBEN.

Zeuge:

1. Erste Partei

2. Zweite Partei.