Arbeitswohlfahrt: 5 verschiedene Kategorien der Arbeitsfürsorge

Einige der wichtigsten Kategorien des Arbeitswohls sind: (1) Intra-Mural-Einrichtungen (2) Extra-Mural-Einrichtungen (3) Gesetzliche Einrichtungen (4) Gegenseitige Einrichtungen und (5) Freiwillige.

Es ist sehr schwierig, die Wohlfahrtsaktivitäten in bestimmte breite Kategorien einzuordnen.

(1) Intra-Wand-Einrichtungen:

Die Einrichtungen innerhalb der Fabrik werden als In-Mural-Einrichtungen bezeichnet. Diese Einrichtungen umfassen Tätigkeiten zur Minimierung industrieller Ermüdung, Bereitstellung von Sicherheitsmaßnahmen wie Zäunen und Verdecken von Maschinen, gute Anordnung der Maschinen und Anlagen, ausreichende Lichtbedingungen, Bereitstellung von Erste-Hilfe-Einrichtungen usw.

Die Bereitstellung solcher Einrichtungen ist auch in allen Industriebetrieben auf der ganzen Welt obligatorisch.

(2) Einrichtungen für extra Wandbild:

Einrichtungen, die den Arbeitern außerhalb der Fabrik angeboten werden, sind als Einrichtungen für zusätzliche Wandarbeiten bekannt. Dazu gehören bessere Unterkünfte, Erholungssportarten im Innen- und Außenbereich, Bildungseinrichtungen usw. Die Bereitstellung dieser Einrichtungen ist freiwillig. Früher wurde der Bereitstellung von Einrichtungen außerhalb der Mauern für die Arbeiter nicht die gebührende Aufmerksamkeit geschenkt, aber nun wird klar, dass diese Einrichtungen für das allgemeine Wohlergehen und die Verbesserung der Arbeitnehmer sehr wichtig sind.

(3) Gesetzliche Einrichtungen:

In dieser Kategorie werden Sozialeinrichtungen gemäß den von der Regierung erlassenen Arbeitsgesetzen bereitgestellt. Art und Umfang dieser Einrichtungen sind von Land zu Land unterschiedlich. Bei diesen Einrichtungen kann es sich entweder um Einrichtungen innerhalb einer Wand oder um Einrichtungen außerhalb der Wand handeln. Diese Einrichtungen müssen von allen Arbeitgebern zur Verfügung gestellt werden und dürfen nicht ignoriert werden. Jeder Verstoß gegen die gesetzlichen Bestimmungen macht den Arbeitgeber nach dem betreffenden Gesetz strafbar.

Die Nationale Arbeitskommission hat alle gesetzlichen Maßnahmen unter zwei Hauptteilen aufgeteilt:

1. Einrichtungen, die unabhängig von der Größe des Betriebs bereitgestellt werden müssen, z. B. Trinkwasser.

2. Einrichtungen, die abhängig von der Beschäftigung einer bestimmten Anzahl von Personen bereitgestellt werden müssen, z. B. Krippen.

(4) Gegenseitige Einrichtungen:

Diese Einrichtungen sind in der Regel außerhalb des gesetzlichen Rahmens. Diese Aktivitäten werden von den Arbeitnehmern freiwillig aus eigenem Interesse durchgeführt. Als solcher hat der Arbeitgeber nichts zu sagen.

(5) freiwillig:

In diese Kategorie fallen die von den Arbeitgebern freiwillig angebotenen Einrichtungen. Daher sind diese nicht gesetzlich vorgeschrieben. Zweifellos führen die Aktivitäten in dieser Kategorie letztendlich zu einer Steigerung der Effizienz der Arbeitnehmer.