Sekretariatspflicht bei gesetzlicher und jährlicher Hauptversammlung

Lesen Sie diesen Artikel, um sich auf der gesetzlichen und jährlichen Hauptversammlung über die Pflichten des Sekretärs zu informieren.

Sekretariat bei gesetzlicher Versammlung:

Die Pflicht des Sekretärs bei der satzungsmäßigen Versammlung kann vor seiner Versammlung, in der Versammlung und nach der Versammlung im Hinblick auf seine Pflichten besprochen werden.

A. Vor dem Treffen:

1. Die Mitteilung sorgfältig gemäß der gesetzlichen Form zu erstellen und auszustellen.

2. Vorbereitung des statutarischen Berichts und Einholung der Genehmigung des Verwaltungsrats.

3. Erstellung des statutarischen Berichts und Weiterleitung desselben an jedes Mitglied des Unternehmens mindestens 21 Tage vor der Sitzung.

4. das Zertifikat der Wirtschaftsprüfer zu erhalten.

5. Eine Kopie des statutarischen Berichts beim Kanzler einzureichen.

6. Erstellung einer Liste der Mitglieder mit Namen, Adressen und Berufen sowie der Anzahl der von ihnen gehaltenen Aktien.

B. Bei der Sitzung:

1. Er soll die Mitglieder erhalten und dafür sorgen, dass kein Unbefugter Zutritt zur Versammlung erhält.

2. Er hat dafür zu sorgen, dass das Anwesenheitsregister der Mitglieder ordnungsgemäß von diesen unterzeichnet wird.

3. Er muss sehen, dass die richtigen Protokolle aufgezeichnet werden.

4. Er sollte dem Vorsitzenden helfen, die Sitzung durchzuführen.

5. Wenn der Vorsitzende darum bittet, wird er die erforderlichen Informationen und Unterlagen vorlegen.

6. Er wird den Ablauf der Sitzung zur Kenntnis nehmen.

7. Er hat die Einberufung der Versammlung und den statutarischen Bericht zu lesen.

C. Nach dem Treffen:

1. Er muss das Protokoll vorbereiten und das Protokoll vom Vorsitzenden unterschreiben lassen.

2. Er muss die in der Sitzung gefassten Beschlüsse ausführen.

3. Er reicht eine Kopie der Beschlüsse beim Registrar of Companies ein.

Pflicht des Sekretärs bei der Jahreshauptversammlung:

A. Vor dem Treffen:

1. Er hat dafür zu sorgen, dass der Jahresabschluss nach den Bestimmungen des Gesetzes erstellt und von den Wirtschaftsprüfern der Gesellschaft ordnungsgemäß geprüft und bestätigt wird.

2. Er bereitet die Tagesordnung in Absprache mit dem Vorsitzenden vor und gibt Bekanntmachungen über die Sitzung des Verwaltungsrats vor der ordentlichen Hauptversammlung heraus.

3. Er erstellt den Jahresbericht des Verwaltungsrats in Absprache mit dem Vorsitzenden.

4. Er hat die ordentliche Hauptversammlung zusammen mit den erforderlichen Formularen an alle Mitglieder zu senden.

5. Er bereitet die Rede des Vorsitzenden in Absprache mit dem Vorsitzenden vor.

6. Er soll alle vor dem festgelegten Zeitpunkt erhaltenen Stellvertreter erhalten, prüfen, gegenzeichnen und registrieren.

7. Er soll das Aktienregister schließen und die Dividendenlisten und Optionsscheine vorbereiten.

B. Bei der Sitzung:

1. Er hat dafür zu sorgen, dass kein Unbefugter die Hauptversammlung betritt.

2. Er soll dem Vorsitzenden helfen, festzustellen, ob ein Quorum anwesend ist oder nicht.

3. Er hat die Einberufung der Versammlung zu lesen.

4. Er soll dem Vorsitzenden helfen, indem er die erforderlichen Informationen zur Verfügung stellt.

5. Er soll dem Vorsitzenden bei der Durchführung der Sitzung helfen.

6. Er nimmt das Verfahren zur Kenntnis.

C. Nach dem Treffen:

1. Er soll das Protokoll vorbereiten und vom Vorsitzenden unterschreiben lassen.

2. Er führt die in der Sitzung gefassten Beschlüsse und Beschlüsse aus.

3. Er muss die erforderlichen Unterlagen beim Registrar einreichen.

4. Er hat die etwaigen Änderungen, die in der Vereinbarung oder in der in der Sitzung verabschiedeten Satzung vorgenommen wurden, zu übernehmen.