Scheidung: 3 Allied Scheidungskonzepte

Die Wörterbuchbedeutungen des Wortes "Scheidung" sind Trennung, Kapitulation oder Trennung. In Ehegatten bedeutet Scheidung die Beendigung der ehelichen Beziehungen, die Auflösung der ehelichen Bindung, die dauerhafte Trennung der Ehepartner von der Kammer zum Bett. Technisch gesehen bedeutet Scheidung ein Dekret der Auflösung der Ehe.

Es ist ein Prozess der Nichtheirat, bei dem die Ehepartner wieder den Status haben, als wären sie nicht verheiratet, und sie könnten wieder heiraten. Durch die Scheidung gibt es keine ehelichen Bindungen mehr, und das Ehepaar kann nicht mehr als Ehemann oder Ehefrau bezeichnet werden. Es ist ein institutionelles Instrument zur Auflösung einer Ehe. Es ist eine soziale Erfindung. Scheidung ist das Endergebnis eines langwierigen Prozesses der Desorganisation der Familie. Es ist eine Bescheinigung, dass die Ehe gescheitert ist und die Parteien wieder frei heiraten können. So verlieren die Ehepartner bei einer Scheidung alle Möglichkeiten, die Ehe künftig aufrechtzuerhalten.

Einige alliierte Scheidungskonzepte:

Trennung, Desertion und Annullierung werden als verwandte Scheidungsbegriffe betrachtet. Diese Konzepte werden im Folgenden kurz erläutert.

(i) Trennung:

Dies wird als der vorbereitende Schritt auf informelle Weise zur Auflösung der Ehe angesehen. Die Trennung kann als wesentlich angesehen werden, um den unmittelbaren Ehekonflikt zu verringern. Rechtlich gesehen ist die gerichtliche Trennung ein anerkanntes Muster, ohne getrennt zu leben. In diesem Zustand der Eheunverträglichkeit sind die Ehegatten jedoch von einer normalen ehelichen Vereinigung ausgeschlossen, was die Glückseligkeit beeinträchtigt, sie unsicher macht und ihre Gesundheit beeinträchtigt.

Die getrennten Ehegatten sind gesetzlich nicht berechtigt, wieder zu heiraten, während geschiedenen oder verwitweten Personen die Eheschließung frei steht. Das Hindu Marriage Act von 1955 sieht eine gerichtliche Trennung vor. In Abschnitt 13 (1) und (2) des Hindu Marriage Act sind die Gründe für die gerichtliche Trennung festgelegt, die den verschiedenen Scheidungsgründen, wie Ehebruch, fast ähnlich sind, Desertion, Grausamkeit, Bekehrung, unheilbare Krankheit und Entsagung der Welt.

(ii) Desertion:

Desertion bedeutet das "unverantwortliche Ausscheiden des Ehemannes oder der Ehefrau aus dem Haushalt, wobei die Familie sich selbst überlassen muss." In Desertion verlassen beide Parteien die Ehe ohne vernünftigen Grund und ohne die Zustimmung des Partners oder dagegen der Wunsch der anderen Partei.

Desertion wird im Volksmund auch als Scheidung eines armen Mannes bezeichnet. Denn Scheidung kostet Geld und viele verlassene Frauen haben keine soliden finanziellen Voraussetzungen, um die Kosten eines längeren Gerichtsverfahrens zu tragen. Die Folgen der Desertion sind denen der Scheidung ähnlich. Aber es unterscheidet sich von der Scheidung darin, dass Frau und Kinder den emotionalen Schock im Falle einer Scheidung stärker empfinden. In Section 13 (1) (b) und in Section 10 (1) des Hindu Marriage Act von 1955 wird Desertion als Scheidungsgrund anerkannt. Das Gesetz über die Ehegesetze (Abänderungsgesetz) von 1976 hatte dem Abschnitt 13 (1) eine Erklärung hinzugefügt.

Aus rechtlicher Sicht wird Desertion sowohl als Faktum der physischen Trennung als auch als Wollabsicht verstanden und beides muss während der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit bestehen bleiben.

Desertion besteht aus vier Grundelementen:

(1) Der Ehepartner, der den anderen verlässt, muss allen ehelichen Beziehungen ein Ende setzen.

(2) Diese Person muss dies beabsichtigt haben.

(3) der verlassene Ehepartner hat dem anderen nicht zugestimmt, und

(4) Keine Aufforderung zum Ausscheiden. Diese vier Bedingungen müssen in jedem Fall vorhanden sein, um es zu desertieren.

(iii) Aufhebung

Die Aufhebung ist ein Gerichtsurteil, mit dem erklärt wird, dass zwischen den betreffenden Parteien niemals eine gültige Ehe bestand. Es ist eine Entscheidung des Gerichts, aus der hervorgeht, dass die Ehe einige Rechtsmängel enthielt, wie etwa die mangelnde Bereitschaft einer der beiden Parteien, die Gewerkschaft abzuschließen, eine Ehe durch Zwang, eine Ehe durch Betrug, eine Ehe mit einem Partner, der unter dem für die Ehe gesetzlich vorgeschriebenen Alter liegt die Praxis der Bigamie.