Unterschied zwischen Partnerschaft und Miteigentum

Partnerschaft und Miteigentum sind zwei verschiedene Dinge. Das Eigentum an einer Immobilie von mehreren Personen wird als Miteigentum bezeichnet. Wenn zwei Brüder gemeinsam eine Immobilie erwerben, liegt der Fall bei Miteigentum. Die Immobilie wird mit Zustimmung aller Miteigentümer veräußert. Einkünfte aus Miteigentum werden von allen Miteigentümern geteilt.

Die Immobilie wird nicht mit dem Gewinn erwirtschaftet. Wenn ein Gebäude gekauft wird, um es zu vermieten, handelt es sich um eine Partnerschaft, nicht um Miteigentum. Im Miteigentum gibt es nur ein Miteigentum ohne geschäftlichen Grund. In Partnerschaft werden Miteigentum und Geschäft miteinander verbunden.

Unterschied zwischen Partnerschaft und Miteigentum:

(i) Vertrag:

Die Partnerschaft basiert auf vertraglichen Beziehungen zwischen Partnern. Miteigentum kann kraft Gesetzes erfolgen. Nach dem Tod des Vaters werden Söhne Miteigentümer seines Vermögens. Andererseits ist Partnerschaft das Ergebnis einer Vereinbarung.

(ii) Gegenstand:

Ziel der Partnerschaft ist es, Geschäfte zu tätigen und Gewinne zu erzielen. Miteigentum ist nicht für geschäftliche Zwecke bestimmt.

(iii) Einkommensübertragung:

Kein Partner kann seinen Anteil (Anteil) ohne Zustimmung aller anderen Partner übertragen. Ein Mitinhaber kann sein Interesse jederzeit und ohne Rücksprache mit anderen Mitinhabern übertragen.

(iv) Agenturbeziehung:

Partner können als Vertreter des Unternehmens auftreten. Sie haben die Autorität impliziert, die Firma durch ihre Handlungen zu binden. Eine Agenturbeziehung besteht nicht im Miteigentum. Jeder Mitinhaber ist nur für seine eigenen Taten verantwortlich.

(v) Aufteilung des gemeinsamen Vermögens:

Ein Miteigentümer kann die Aufteilung des Eigentums verlangen. Zwei Miteigentümer können ein Grundstück teilen, indem sie eine Mauer auf dem Land errichten. In Partnerschaft kann die Aufteilung des Eigentums nicht verlangt werden. Ein Partner kann die Zahlung seines Geschäftsanteils in bar verlangen.

(vi) Recht auf Investition:

Wenn ein Partner Geld für das Geschäft ausgibt, kann er die Rückerstattung verlangen. Wenn ein Miteigentümer dagegen Geld für die Verbesserung von Immobilien ausgibt, kann er dies nicht als Grundpfandrecht geltend machen.

(vii) Act:

Die Partnerschaft wird gemäß dem Partnerschaftsgesetz von 1932 gebildet, aber es gibt kein solches Gesetz für Miteigentümer.