Korruptionsfreie Gesellschaft nach internationalem Recht!

Korruptionsfreie Gesellschaft nach internationalem Recht!

Es wurde argumentiert, dass der Kampf um die Förderung der Menschenrechte und die Kampagne gegen Korruption viele Gemeinsamkeiten haben. Eine korrupte Regierung, die sowohl Transparenz als auch Verantwortlichkeit ablehnt, wird die Menschenrechte wahrscheinlich nicht respektieren.

Daher sind die Kampagne zur Eindämmung der Korruption und die Bewegung zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte keine uneinheitlichen Prozesse. Sie sind untrennbar miteinander verbunden und voneinander abhängig. Sowohl für die Beseitigung von Korruption als auch für die Stärkung der Menschenrechte ist ein starkes Integritätssystem erforderlich.

Es muss jedoch beachtet werden, dass dieses verallgemeinerte Verknüpfungssystem nicht in allen Situationen anwendbar sein muss. Daher darf nicht davon ausgegangen werden, dass der Kampf gegen die Korruption gleichbedeutend ist mit dem Kampf um die Durchsetzung der Menschenrechte. Beispielsweise wurde Singapur im Korruptionswahrnehmungsindex des Jahres 2000 als das achte korrupteste Land betrachtet.

Dies war im Wesentlichen das Ergebnis systematischer Antikorruptionsmaßnahmen, die von der obersten Ebene der Verwaltung eingeleitet wurden. Gleichzeitig ist Singapur für seine progressive Position im Bereich der Menschenrechte kaum bekannt. Auf der anderen Seite gibt es Hinweise darauf, dass sich die Menschenrechtslage in Zentralamerika und in vielen Teilen Lateinamerikas und sicherlich auch in Indien stetig verbessert hat, aber auch die Zahl der Korruption nimmt zu.

Es kann argumentiert werden, dass es ausreichend staatliche Praxis gibt, um einen Anspruch auf ein internationales Gewohnheitsrecht zu stützen, um Korruption in allen Gesellschaften zu verbieten. Das heißt, das Recht auf eine korruptionsfreie Gesellschaft als grundlegendes Menschenrecht kann geltend gemacht werden. ein Recht, das als Bestandteil des Rechts auf wirtschaftliche Selbstbestimmung und des Rechts auf Entwicklung anerkannt werden sollte. Zunächst ist es sinnvoll, das derzeitige internationale Regime und den rechtlichen Rahmen zu prüfen, der zur Bekämpfung der Korruption entwickelt wurde.