3 Wichtiger Prozess der Finanzplanung

Folgende Entscheidungen werden in die Finanzplanung oder in den Ablauf der Finanzplanung wie folgt aufgenommen:

(1) Bestimmung der finanziellen Ziele

In der ersten Phase werden die finanziellen Ziele der Organisation festgelegt. Finanzielle Ziele einer Organisation können zwei Arten sein:

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(i) Kurzfristige finanzielle Ziele:

Dies beinhaltet die Aufrechterhaltung einer angemessenen Liquidität in der Organisation.

(ii) langfristige finanzielle Ziele:

Dazu gehört auch die Beschaffung angemessener Finanzmittel aus verschiedenen Quellen, um die Effizienz der Organisation zu steigern.

(2) Bestimmung der Finanzpolitik:

In der zweiten Phase der Finanzplanung werden Finanzrichtlinien festgelegt, um die finanziellen Ziele zu erreichen. Es beinhaltet Kapitalisierungspolitik, Kapitalstrukturpolitik; Anlageverwaltungspolitik, Dividendenpolitik, Working Capital-Managementpolitik, Kreditpolitik usw.

In Bezug auf die Kapitalstruktur kann es beispielsweise sein, dass die Gesellschaft in den ersten Jahren vom Eigenkapital abhängig ist. In Bezug auf die Ausschüttung von Dividenden besteht die Politik möglicherweise darin, die Dividendensumme in den ersten Jahren niedrig zu halten. In Bezug auf den Verkauf von Krediten besteht die Politik der Organisation möglicherweise darin, Waren ausschließlich an kreditwürdige Kunden zu verkaufen.

(3) Bestimmung der Finanzverfahren

In der dritten Stufe der Finanzplanung werden die finanziellen Abläufe festgelegt. Verfahren sind klarer als Richtlinien. Im Verfahren wird festgelegt, in welcher Reihenfolge eine Arbeit ausgeführt wird. Zum Beispiel ist die Entscheidung über die Abhängigkeit vom Eigenkapital in den ersten Jahren des Unternehmens eine Politik, aber die verschiedenen Schritte zur Beschaffung von Eigenkapital fallen in die Kategorie des Finanzverfahrens.

In ähnlicher Weise ist der Verkauf von Krediten eine Politik, die jedoch die Reihenfolge der Maßnahmen vorsieht, die im Falle einer nicht rechtzeitigen Zahlung der Zahlung zu treffen sind, ist ein finanzieller Vorgang (z. B. das Schreiben einer höflichen Mahnung an den Schuldner in erster Instanz, gefolgt von einer telefonischen Mahnung) und danach persönlicher Besuch bei ihm und als letztes Rechtsmittel).