12 Wesentliche Merkmale der russischen Bill of Rights

Wesentliche Merkmale der russischen Bill of Rights sind folgende:

1. Ausführlichstes Kapitel der Verfassung:

In ihrem zweiten Kapitel gewährt und garantiert die russische Verfassung die Rechte und Freiheiten der Menschen. Es ist das längste Kapitel der Verfassung mit 47 Artikeln (Artikel 17 bis 64).

2. Oberste Bedeutung von Rechten und Freiheiten

In Artikel 1 des Kapitels 1 (Grundlagen des Verfassungssystems) werden dem Menschen, seinen Rechten und Freiheiten höchste Werte eingeräumt und festgelegt, dass der Staat verpflichtet ist, die Rechte und Freiheiten von Mensch und Bürger anzuerkennen, zu respektieren und zu schützen.

3. Verfassungsschutz und Gewährleistung der Unverletzlichkeit der Rechte:

Artikel 135 legt fest, dass die Bestimmungen von Kapitel 1 (Grundlagen), Kapitel 2 (Rechte und Freiheiten) und Kapitel 9 (Verfassungsänderung und Revisionen) von der Bundesversammlung nicht überarbeitet werden dürfen. Im Falle eines Vorschlags zur Überarbeitung einer Bestimmung dieser Kapitel sieht die Verfassung eine sehr schwierige Änderungsmethode vor (3/5 Mehrheit der beiden Kammern der Bundesversammlung, Aktion einer Verfassungsversammlung mit 2/3 der Gesamtzahl) Mitgliedschaft oder durch ein beliebtes Referendum.)

4. Anerkennung der natürlichen Rechte:

Während der Aufzählung der Rechte und Freiheiten erklärt die Verfassung außerdem, dass eine solche Auflistung keine Ablehnung oder Abwertung anderer allgemein anerkannter Menschenrechte und anderer Rechte und Freiheiten bedeutet. Mit anderen Worten, es erkennt die natürlichen Menschenrechte aller Bürger an.

5. Kein Gesetz kann Rechte und Freiheiten verletzen:

Der Russischen Föderation steht es verboten, Gesetze zu erlassen, die Menschen- und Bürgerrechte und -freiheiten der Russischen Föderation verweigern oder herabsetzen.

6. Verfassungsrechtlicher und gerichtlicher Schutz:

Die Verfassung schützt die Grundrechte und Grundfreiheiten aller Bürger durch verfassungsmäßigen und gerichtlichen Rechtsschutz. Das Verfassungsgericht ist befugt, jedes Gesetz oder einen Teil eines Gesetzes abzulehnen, das als schuldig befunden wird, die in Kapitel 2 der Verfassung verankerten Rechte und Freiheiten zu verletzen.

7. Rechte sind für alle staatlichen Behörden und Organe verbindlich:

Die in Kapitel 2 beschriebenen Rechte und Freiheiten binden alle staatlichen Behörden und Staatsorgane, die auf Bundes- und Subjektebene tätig sind. Artikel 18 erklärt: „Die Rechte und Freiheiten von Mensch und Bürger haben unmittelbare Wirkung. Sie bestimmen die Bedeutung und Anwendung von Gesetzen und der Tätigkeit des Gesetzgebers und der Exekutive sowie der lokalen Selbstverwaltung und werden durch die Justiz sichergestellt. "

8. Umfassende Auflistung aller Rechte:

Zu den in Kapitel 2 der Verfassung der Russischen Föderation verankerten Rechten und Freiheiten zählen alle bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen und sozialen Rechte und Freiheiten, die den Bürgern eines liberal-demokratischen Staates normalerweise zur Verfügung stehen. Die russische Gesetzesvorlage umfasst tatsächlich alle Rechte und Freiheiten, die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (1948) aufgeführt sind. Sie spiegelt auch den Geist der französischen Erklärung der Rechte von Menschen und Bürgern sowie der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung wider.

9. Pflichten zusammen mit den Rechten:

Während die Verfassung die Rechte und Freiheiten des Volkes auflistet, listet sie auch ihre Pflichten auf.

10. unveräußerliche Geburtsrechte:

In seinem ersten Artikel, dh Art. 17 Abs. 2, heißt es in der russischen Gesetzesvorlage: "Die Grundrechte und -freiheiten des Menschen sind unveräußerlich und gehören von Geburt an allen Menschen."

11. Einschränkung von Menschen- und Bürgerrechten und Freiheiten aus bestimmten Gründen:

Artikel 55 der Verfassung schreibt vor, dass die Menschen- und Bürgerrechte und -freiheiten durch das Bundesgesetz nur insoweit eingeschränkt werden dürfen, wie dies zum Schutz des Kapitels 1 (Grundlegendes), der Sittlichkeit, der Gesundheit, der Rechte und der gesetzlichen Interessen anderer Personen und der Verteidigung erforderlich ist des Landes und der Sicherheit des Staates.

12. Einschränkung der Rechte während eines Notfalls:

Im Falle eines Notfalls in der gesamten Russischen Föderation oder in einem Gebiet ihrer Region können (unter rechtmäßig definierten Umständen) bestimmte Rechte zum Schutz der Sicherheit der Bürger und des Verfassungssystems auferlegt werden.

Die unter Art. 20 (Recht auf Leben) aufgeführten Rechte 21 (Würde der Person), Kunst. 23 (1) (Recht auf Privatsphäre) Art. 24 (Recht auf Auskunftserteilung) 28 (Gewissensfreiheit) Art. 34 (Recht auf Nutzung von Fähigkeiten und Eigentum), Art. 28 40 (Heimrecht) Die Artikel 46 bis 54 (Rechtsschutz, Gerichtsverhandlung, Rechtsberatung und einige andere) können auch in Notfällen nicht eingeschränkt werden.

Somit ist die in Kapitel 2 der Verfassung der Russischen Föderation enthaltene Rechtsurkunde eine sehr detaillierte, umfassende, verfassungsmäßig geschützte, gerichtlich durchsetzbare Verfassungsurkunde. Sie spiegelt voll und ganz den Geist des Liberalismus wider, der auf allen Seiten der Verfassung groß geschrieben wird.

Kapitel 2 spiegelt den liberal-demokratischen Charakter der russischen Regierung vollständig wider. Das Vorhandensein von Gewaltenteilung, Rechtsstaatlichkeit, Unabhängigkeit der Justiz, der repräsentativen und begrenzten Regierung, des sozioökonomisch-politisch-kulturellen Pluralismus und der Pressefreiheit zeigt, dass alle Bedingungen, die für die Wahrung der Rechte und Freiheiten der Menschen als unabdingbar angesehen werden wurde in der Verfassung Russlands vorgesehen.

Während die Gewährung von Rechten und Freiheiten unter der Verfassung der ehemaligen UdSSR unwirklich und ineffektiv war, unternimmt die Verfassung der Russischen Föderation einen mutigen und aufrichtigen Versuch, die Rechte und Freiheiten der Menschen zu gewährleisten und wirksam zu gewährleisten. Die russische Verfassungsurkunde ist umfassender und verbindlicher als die indische Verfassungsurkunde.