11 Indisziplinäre oder Fehlverhalten eines Arbeitgebers

Handlungen von Disziplinlosigkeit oder Fehlverhalten eines Arbeitgebers lauten wie folgt:

Jede Disziplinlosigkeit wird als Fehlverhalten bezeichnet. Im Rahmen der Dauerauftragsmodelle wurde eine Aussetzung vorgesehen.

i) Ungehorsam und Insubordination

ii) Diebstahl, Betrug, Unehrlichkeit im Zusammenhang mit dem Immobiliengeschäft des Arbeitgebers

iii) Vorsätzlicher Schaden / Verlust von Waren des Arbeitgebers

iv) Bestechung / Bestechung / illegale Befriedigung

v) Gewohnheitsmäßige Abwesenheit / unbefugte Abwesenheit von mehr als 10 Tagen

vi) Gewöhnlicher verspäteter Besuch

vii) ständiger Verstoß gegen ein auf die Einrichtung anwendbares Recht

viii) Aufrührerisches oder unordentliches Verhalten während der Arbeitszeit in der Einrichtung oder eine disziplinwidrige Handlung

ix) Gewohnheitsmäßige Fahrlässigkeit oder Vernachlässigung der Arbeit

x) häufige Wiederholung einer Unterlassungshandlung, für die eine Geldbuße verhängt werden kann, und

xi) Schlagen von Arbeit oder Anstiftung anderer zum Verstoß gegen ein Gesetz.