11 Indisziplinäre oder Fehlverhalten eines Arbeitgebers
Handlungen von Disziplinlosigkeit oder Fehlverhalten eines Arbeitgebers lauten wie folgt:
Jede Disziplinlosigkeit wird als Fehlverhalten bezeichnet. Im Rahmen der Dauerauftragsmodelle wurde eine Aussetzung vorgesehen.
i) Ungehorsam und Insubordination
ii) Diebstahl, Betrug, Unehrlichkeit im Zusammenhang mit dem Immobiliengeschäft des Arbeitgebers
iii) Vorsätzlicher Schaden / Verlust von Waren des Arbeitgebers
iv) Bestechung / Bestechung / illegale Befriedigung
v) Gewohnheitsmäßige Abwesenheit / unbefugte Abwesenheit von mehr als 10 Tagen
vi) Gewöhnlicher verspäteter Besuch
vii) ständiger Verstoß gegen ein auf die Einrichtung anwendbares Recht
viii) Aufrührerisches oder unordentliches Verhalten während der Arbeitszeit in der Einrichtung oder eine disziplinwidrige Handlung
ix) Gewohnheitsmäßige Fahrlässigkeit oder Vernachlässigung der Arbeit
x) häufige Wiederholung einer Unterlassungshandlung, für die eine Geldbuße verhängt werden kann, und
xi) Schlagen von Arbeit oder Anstiftung anderer zum Verstoß gegen ein Gesetz.